HRB 21392 B: Otto Stumpf GmbH, Berlin, Lengeder Straße 42, 13407 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 28.08.2018 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Mannheim, HRB 727494) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 21392 B: Otto Stumpf GmbH, Berlin, Lengeder Straße 42, 13407 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2018 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die PHOENIX Pharma SE mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 727494) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 21392 B: Otto Stumpf GmbH, Berlin, Lengeder Straße 42, 13407 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Otto Stumpf GmbH mit Sitz in Gotha (Amtsgericht Jena, HRB 100288) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 21392 B: Otto Stumpf GmbH, Berlin, Lengeder Straße 42, 13407 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Geschäftsjahr).
HRB 21392 B: Otto Stumpf GmbH, Berlin, Lengeder Straße 42, 13407 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Der mit der PHOENIX International Beteiligungs GmbH mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 6884) bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 11. Mai 2007 ist durch Vereinbarung vom 14. November 2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung durch Beschluss vom 13. November 2014 zugestimmt.
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