HRA 4847: Otto Transporte GmbH & Co. KG, Borgholzhausen, Ziegelstr. 23, 33829 Borgholzhausen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Otto Service GmbH, Borgholzhausen (Amtsgericht Gütersloh HRB 5373). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Firma Otto Verwaltungs GmbH, Borgholzhausen (Amtsgericht Gütersloh HRB 11666).
HRA 4847: Otto Transporte GmbH & Co. KG, Borgholzhausen, Ziegelstr. 23, 33829 Borgholzhausen. Nach Änderung der Firma: Persönlich haftender Gesellschafter: Otto Service GmbH, Borgholzhausen (Amtsgericht Gütersloh HRB 5373).
Otto Transporte GmbH & Co. KG, Borgholzhausen (Ziegelstr. 23, 33829 Borgholzhausen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2007 und der Gesellschafterversammlung der Matthias Otto Transporte GmbH & Co. KG vom 20.04.2007 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Matthias Otto Transporte GmbH & Co. KG als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.