Outtark Limited, Solingen (Becherstr. 46, 42719 Solingen). Die Zweigniederlassung ist gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Outtark Limited, Solingen (Becherstr. 46, 42719 Solingen). Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 395 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Outtark Limited, Solingen (Becherstr. 46, 42719 Solingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht. Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2007. Zweigniederlassung der Outtark Limited mit Sitz in Birmingham (Companies House of Cardiff Nr. 6052716). Organisation, Planung und Durchführung von Abenteuerreisen. 100,00 GBP. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Durst, Andreas, Solingen, * ‒.‒.‒‒; Wray, Gordon, Solingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.