Overlack GmbH, Mölkau, Gutberletstraße 17, 04316 Mölkau. Die Verschmelzung wurde am 16.05.2011 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Overlack GmbH, Mölkau, Gutberletstraße 17, 04316 Mölkau. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Overlack GmbH mit dem Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 1434) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Overlack GmbH, Mölkau, Gutberletstraße 17, 04316 Mölkau.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eickmann, Heinrich, Köln, * ‒.‒.‒‒.
CONLAC GmbH, Mölkau, Gutberletstraße 17, 04316 Mölkau.Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Overlack GmbH. Geschäftsanschrift: Gutberletstraße 17, 04316 Mölkau.
CONLAC GmbH, Mölkau (Gutberletstr. 17, 04316 Mölkau). Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR auf 600.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln sowie die weitere Erhöhung um 400.000,00 EUR auf 1.000.000,00EUR im Wege des Schütt-aus-hol-zurück-Verfahrensund die Änderung des § 2 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Als nicht eingetragen wird veröffentlich: Die im Wege des Schütt-aus-hol-zurück-Verfahrens vorgenommene Kapitalerhöhung in Höhe von 400.000,-- EUR erfolgt durch Umbuchung eines Teils des Gewinnauszahlungsanspruchs der Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2004. Hinsichtlich der Festsetzung wird auf die beim Handelsregister eingereichten Unterlagen Bezug genommen.