| 1 | a) Owunjo gUG (haftungsbe-
 schränkt)
 b)
 Sitz/Niederlassung:
 Lübeck
 Geschäftsanschrift:
 Falkenhusener Weg 66, 23562 Lü-
 beck
 c)
 Die Gesellschaft verfolgt aus-
 schließlich und unmittelbar ge-
 meinnützige Zwecke
 im Sinne des Abschnitts "Steuer-
 begünstigte Zwecke" der Abga-
 benordnung,
 insbesondere durch Förderung ge-
 meinnütziger Aktivitäten wie der
 Kinder-,
 Jugend und Altenhilfe, der Förde-
 rung der Erziehung und Bildung,
 Förderung der
 Hilfe für Behinderte, der Förde-
 rung des Naturschutzes und der
 Landschaftspflege sowie der För-
 derung von Kunst und Kultur in
 Verbindung mit
 Wissenschaft und Forschung.
 Förderung der Kinder-, Jugend-
 und Altenhilfe:
 Im Rahmen unserer Förderziele
 stellen wir Grund und Boden für
 Kinder,
 Jugendliche, junge Erwachsene
 bis 27 Jahre und Alte zur Verfü-
 gung.
 Zielsetzung hierbei ist die Er-
 öffnung von Möglichkeiten und
 Chancen für Kinder,
 Jugendliche, junge Erwachsene
 und Alte durch Grund und Boden
 sowie eine
 allgemeine und spezielle Lebens-
 unterstützung. Dieses Angebot ist
 für alle Kinder,
 Jugendliche, junge Erwachsene
 und Erwachsene geeignet.
 Kinder, Förderung der Erziehung
 und Bildung:
 Die Bereitstellung von Grund und
 Boden soll insbesondere die Er-
 ziehung und
 Bildung von Kindern, Jugendli-
 chen, jungen Erwachsenen und
 Alten begünstigen
 indem auf Grund und Boden Bil-
 dungsunterstützung ermöglicht
 wird (Lerndefizite
 aufarbeiten, Lebensreife erlangen,
 Schulabschlüsse absolvieren,Ju-
 gendliche,
 junge Erwachsene und Erwachse-
 ne geeignet.
 Berufsausbildung schaffen, Be-
 rufsfindung ermöglichen etc.) Z.
 B. auch in
 Kooperation mit öffentlichen und
 privaten Schulen und Orten für
 Alte bundesweit
 und international. Die Bereitstel-
 lung von Grund und Boden soll
 auch der
 Förderung des allgemeinen Sozi-
 alverhaltens dienen, indem Kin-
 der, Jugendliche,
 junge Erwachsene und Alte regel-
 mäßig in der Landwirtschaft tätig
 sind, zum
 Beispiel Blumen säen, Gemüse
 pflanzen und ernten oder in der
 Erde graben und
 die Vielfalt der Tiere erforschen.
 Hierbei werden die Sinne für die
 Natur sowie für
 ein ethisches Miteinander sensibi-
 lisiert.
 Förderung der Hilfe für Behinder-
 te:
 Die Bereitstellung von Grund und
 Boden soll insbesondere die Re-
 habilitation
 bzw. soziale und berufliche Inte-
 gration von Menschen mit Assis-
 tenzbedarf und
 die Verbesserung der Lebensbe-
 dingungen von Menschen mit As-
 sistenzbedarf
 im bestehenden Lebensumfeld
 auch durch Bereitstellung von
 Wohnraum,
 Zusatzförderung, Einzelbetreuung
 und Hilfestellungen bei der Be-
 wältigung von
 Alltagsaufgaben möglich machen.
 Förderung des Naturschutzes der
 Landschaftspflege und des Kli-
 mas:
 Grund und Boden soll Pächtern
 zur Verfügung gestellt werden,
 die sich
 verpflichten, nach biologisch-dy-
 namischen Grundsätzen zu wirt-
 schaften.
 Die Bewirtschaftung von Grund
 und Boden nach biologisch-dyna-
 mischen
 Grundsätzen gewährleistet im Sin-
 ne des Naturschutzes, Klimaschut-
 zes und der
 Landschaftspflege eine langfristi-
 ge und nachhaltige Stärkung der
 Lebensgemeinschaften von Pflan-
 zen und Tieren. Im biologisch-dy-
 namischen
 Landbau werden Naturlandschaf-
 ten gepflegt und erhalten und für
 Pflanzen und
 Tieren, auch seltene, in ihrem Be-
 stand Gefährdete, werden Schutz-
 räume
 geschaffen und erhalten. Damit
 wird der Artenvielfalt Rechnung
 getragen.
 Durch den Verzicht auf chemische
 Pflanz- und Düngemittel werden
 die
 Gewässer geschont. Durch den
 Einsatz von biologisch-dynami-
 schen Präparaten
 wird außerdem die Humusbildung
 gefördert und damit die Bodenge-
 sundheit
 wiederhergestellt und erhalten.
 Humusaufbau ist Klimaschutz
 pur.
 Der biologisch-dynamische Land-
 bau trägt insgesamt dazu bei, dass
 gestörte
 ökologische Zusammenhänge
 wieder ins Gleichgewicht kom-
 men und
 biologische Prozessabläufe gesun-
 den.
 Förderung von Kunst und Kultur
 in Verbindung mit Wissenschaft
 und Forschung:
 Planung, Bereitstellung und Be-
 trieb von ortsveränderlichen und/
 oder festen
 Orten für spezifisches und trans-
 disziplinäres Experimentieren,
 Lehren und
 Lernen, für Kunst, Kultur, Hand-
 werk, Bildung und Forschung, z.
 B. Selbsthilfe-
 Reparaturwerkstatt, Lernort, Um-
 sonstladen, Upcycling-Kreativ-
 werkstatt.
 Kunstorte. Insbesondere auch
 Durchführung, Erforschung und
 Förderung von
 selbstbestimmtem, lebenslan-
 gem Lernen und Erschaffen von
 Kunstwerken im
 Bereich Musik, Bewegung (Eu-
 rythmie), Malerei, Plastik, Archi-
 tektur und
 Sozialplastik (J. Beuys).
 Allgemein:
 Die Herauslösung von Grund und
 Boden aus Privateigentum will
 den
 kulturhistorischen Impuls aufgrei-
 fen, Flächen und Gebäude über
 Generationen
 als Allmende für alle Menschen
 zur Verfügung zu stellen: Grund
 und Boden
 sollen langfristig unabhängig von
 den Wechselfällen des familiären
 Erbstroms
 bereit stehen für soziale Projek-
 te von Menschen, denen das Ge-
 meinwohl am
 Herzen liegt.  "Was im Wirt-
 schaftsprozess, im sozialen Orga-
 nismus überhaupt für
 den Boden in Betracht kommt,
 das ist, dass der eine oder andere
 ein Recht hat,
 ausschließlich diesen Boden zu
 benutzen und zu bearbeiten. Die-
 ses Recht auf
 den Boden ist es, was wirklich ei-
 ne reale Bedeutung für den sozia-
 len
 Organismus hat." Rudolf Steiner
 (GA 189, S. 107)
 Grund und Boden soll für Men-
 schen Orte der Potentialentfaltung
 auf der
 Grundlage der Systemgesetze, der
 Soziografie und der gewaltfreien
 Kommunikation dauerhaft ermög-
 lichen, damit das Leben, die Pfle-
 ge der Natur
 und Landschaft, der Klimaschutz,
 das natürliche Bauen, die Kunst,
 das Arbeiten,
 das Lernen, die Bildung sowie das
 soziale Miteinander dauerhaft ge-
 lingen. Die
 Gesellschafter sind sich einig,
 dass der Verkauf von Grund und
 Boden sowie
 Gebäuden im Rahmen der Mög-
 lichkeiten ausgeschlossen wird
 und nur im
 Rahmen einer Auflösung der
 Owunjo gUG erfolgen kann.
 | 500,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
 vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
 mehrere Geschäftsführer bestellt,
 wird die Gesellschaft durch sämtliche
 Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
 Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
 werden.
 Jeder Geschäftsführer kann von dem
 Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich
 selbst oder als Vertreter Dritter abzu-
 schließen, befreit werden.
 b)
 Geschäftsführer:
 1.
 Buchholz, Andrea, * ‒.‒.‒‒, Lü-
 beck
 mit der Befugnis die Gesellschaft al-
 lein zu vertreten
 |  | a) Gesellschaft mit beschränkter Haf-
 tung
 Gesellschaftsvertrag vom:
 24.09.2024
 | a) 18.11.2024
 Kistenmacher
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