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Owunjo gUG (haftungsbeschränkt), Lübeck (HRB 25553 HL)

Firmendaten

Anschrift
Falkenhusener Weg 66
23562 Lübeck
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2024
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 11 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 25553 HL
Amtsgericht: Lübeck
Rechtsform: gUG (haftungsbeschränkt)
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Owunjo gUG (haftungsbeschränkt) aus Lübeck ist im Handelsregister Lübeck unter der Nummer HRB 25553 HL verzeichnet. Nach der Gründung am 24.09.2024 hat die Owunjo gUG (haftungsbeschränkt) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere durch Förderung gemeinnütziger Aktivitäten wie der Kinder-, Jugend und Altenhilfe, der Förderung der Erziehung und Bildung, Förderung der Hilfe für Behinderte, der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Förderung von Kunst und Kultur in Verbindung mit Wissenschaft und Forschung. Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe: Im Rahmen unserer Förderziele stellen wir Grund und Boden für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis 27 Jahre und Alte zur Verfügung. Zielsetzung hierbei ist die Eröffnung von Möglichkeiten und Chancen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Alte durch Grund und Boden sowie eine allgemeine und spezielle Lebensunterstützung. Dieses Angebot ist für alle Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene geeignet. Kinder, Förderung der Erziehung und Bildung: Die Bereitstellung von Grund und Boden soll insbesondere die Erziehung und Bildung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Alten begünstigen indem auf Grund und Boden Bildungsunterstützung ermöglicht wird (Lerndefizite aufarbeiten, Lebensreife erlangen, Schulabschlüsse absolvieren,Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene geeignet. Berufsausbildung schaffen, Berufsfindung ermöglichen etc.) Z. B. auch in Kooperation mit öffentlichen und privaten Schulen und Orten für Alte bundesweit und international. Die Bereitstellung von Grund und Boden soll auch der Förderung des allgemeinen Sozialverhaltens dienen, indem Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Alte regelmäßig in der Landwirtschaft tätig sind, zum Beispiel Blumen säen, Gemüse pflanzen und ernten oder in der Erde graben und die Vielfalt der Tiere erforschen. Hierbei werden die Sinne für die Natur sowie für ein ethisches Miteinander sensibilisiert. Förderung der Hilfe für Behinderte: Die Bereitstellung von Grund und Boden soll insbesondere die Rehabilitation bzw. soziale und berufliche Integration von Menschen mit Assistenzbedarf und die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Assistenzbedarf im bestehenden Lebensumfeld auch durch Bereitstellung von Wohnraum, Zusatzförderung, Einzelbetreuung und Hilfestellungen bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben möglich machen. Förderung des Naturschutzes der Landschaftspflege und des Klimas: Grund und Boden soll Pächtern zur Verfügung gestellt werden, die sich verpflichten, nach biologisch-dynamischen Grundsätzen zu wirtschaften. Die Bewirtschaftung von Grund und Boden nach biologisch-dynamischen Grundsätzen gewährleistet im Sinne des Naturschutzes, Klimaschutzes und der Landschaftspflege eine langfristige und nachhaltige Stärkung der Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren. Im biologisch-dynamischen Landbau werden Naturlandschaften gepflegt und erhalten und für Pflanzen und Tieren, auch seltene, in ihrem Bestand Gefährdete, werden Schutzräume geschaffen und erhalten. Damit wird der Artenvielfalt Rechnung getragen. Durch den Verzicht auf chemische Pflanz- und Düngemittel werden die Gewässer geschont. Durch den Einsatz von biologisch-dynamischen Präparaten wird außerdem die Humusbildung gefördert und damit die Bodengesundheit wiederhergestellt und erhalten. Humusaufbau ist Klimaschutz pur. Der biologisch-dynamische Landbau trägt insgesamt dazu bei, dass gestörte ökologische Zusammenhänge wieder ins Gleichgewicht kommen und biologische Prozessabläufe gesunden. Förderung von Kunst und Kultur in Verbindung mit Wissenschaft und Forschung: Planung, Bereitstellung und Betrieb von ortsveränderlichen und/ oder festen Orten für spezifisches und transdisziplinäres Experimentieren, Lehren und Lernen, für Kunst, Kultur, Handwerk, Bildung und Forschung, z. B. Selbsthilfe-Reparaturwerkstatt, Lernort, Umsonstladen, Upcycling-Kreativwerkstatt. Kunstorte. Insbesondere auch Durchführung, Erforschung und Förderung von selbstbestimmtem, lebenslangem Lernen und Erschaffen von Kunstwerken im Bereich Musik, Bewegung (Eurythmie), Malerei, Plastik, Architektur und Sozialplastik (J. Beuys). Allgemein: Die Herauslösung von Grund und Boden aus Privateigentum will den kulturhistorischen Impuls aufgreifen, Flächen und Gebäude über Generationen als Allmende für alle Menschen zur Verfügung zu stellen: Grund und Boden sollen langfristig unabhängig von den Wechselfällen des familiären Erbstroms bereit stehen für soziale Projekte von Menschen, denen das Gemeinwohl am Herzen liegt. "Was im Wirtschaftsprozess, im sozialen Organismus überhaupt für den Boden in Betracht kommt, das ist, dass der eine oder andere ein Recht hat, ausschließlich diesen Boden zu benutzen und zu bearbeiten. Dieses Recht auf den Boden ist es, was wirklich eine reale Bedeutung für den sozialen Organismus hat." Rudolf Steiner (GA 189, S. 107) Grund und Boden soll für Menschen Orte der Potentialentfaltung auf der Grundlage der Systemgesetze, der Soziografie und der gewaltfreien Kommunikation dauerhaft ermöglichen, damit das Leben, die Pflege der Natur und Landschaft, der Klimaschutz, das natürliche Bauen, die Kunst, das Arbeiten, das Lernen, die Bildung sowie das soziale Miteinander dauerhaft gelingen. Die Gesellschafter sind sich einig, dass der Verkauf von Grund und Boden sowie Gebäuden im Rahmen der Möglichkeiten ausgeschlossen wird und nur im Rahmen einer Auflösung der Owunjo gUG erfolgen kann.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 500,00 EUR. Die Owunjo gUG (haftungsbeschränkt) weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 19.11.2024)

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Registermeldungen 1

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen
1 a)
Owunjo gUG (haftungsbe-
schränkt)
b)
Sitz/Niederlassung:
Lübeck
Geschäftsanschrift:
Falkenhusener Weg 66, 23562 Lü-
beck
c)
Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts "Steuer-
begünstigte Zwecke" der Abga-
benordnung,
insbesondere durch Förderung ge-
meinnütziger Aktivitäten wie der
Kinder-,
Jugend und Altenhilfe, der Förde-
rung der Erziehung und Bildung,
Förderung der
Hilfe für Behinderte, der Förde-
rung des Naturschutzes und der
Landschaftspflege sowie der För-
derung von Kunst und Kultur in
Verbindung mit
Wissenschaft und Forschung.
Förderung der Kinder-, Jugend-
und Altenhilfe:
Im Rahmen unserer Förderziele
stellen wir Grund und Boden für
Kinder,
Jugendliche, junge Erwachsene
bis 27 Jahre und Alte zur Verfü-
gung.
Zielsetzung hierbei ist die Er-
öffnung von Möglichkeiten und
Chancen für Kinder,
Jugendliche, junge Erwachsene
und Alte durch Grund und Boden
sowie eine
allgemeine und spezielle Lebens-
unterstützung. Dieses Angebot ist
für alle Kinder,
Jugendliche, junge Erwachsene
und Erwachsene geeignet.
Kinder, Förderung der Erziehung
und Bildung:
Die Bereitstellung von Grund und
Boden soll insbesondere die Er-
ziehung und
Bildung von Kindern, Jugendli-
chen, jungen Erwachsenen und
Alten begünstigen
indem auf Grund und Boden Bil-
dungsunterstützung ermöglicht
wird (Lerndefizite
aufarbeiten, Lebensreife erlangen,
Schulabschlüsse absolvieren,Ju-
gendliche,
junge Erwachsene und Erwachse-
ne geeignet.
Berufsausbildung schaffen, Be-
rufsfindung ermöglichen etc.) Z.
B. auch in
Kooperation mit öffentlichen und
privaten Schulen und Orten für
Alte bundesweit
und international. Die Bereitstel-
lung von Grund und Boden soll
auch der
Förderung des allgemeinen Sozi-
alverhaltens dienen, indem Kin-
der, Jugendliche,
junge Erwachsene und Alte regel-
mäßig in der Landwirtschaft tätig
sind, zum
Beispiel Blumen säen, Gemüse
pflanzen und ernten oder in der
Erde graben und
die Vielfalt der Tiere erforschen.
Hierbei werden die Sinne für die
Natur sowie für
ein ethisches Miteinander sensibi-
lisiert.
Förderung der Hilfe für Behinder-
te:
Die Bereitstellung von Grund und
Boden soll insbesondere die Re-
habilitation
bzw. soziale und berufliche Inte-
gration von Menschen mit Assis-
tenzbedarf und
die Verbesserung der Lebensbe-
dingungen von Menschen mit As-
sistenzbedarf
im bestehenden Lebensumfeld
auch durch Bereitstellung von
Wohnraum,
Zusatzförderung, Einzelbetreuung
und Hilfestellungen bei der Be-
wältigung von
Alltagsaufgaben möglich machen.
Förderung des Naturschutzes der
Landschaftspflege und des Kli-
mas:
Grund und Boden soll Pächtern
zur Verfügung gestellt werden,
die sich
verpflichten, nach biologisch-dy-
namischen Grundsätzen zu wirt-
schaften.
Die Bewirtschaftung von Grund
und Boden nach biologisch-dyna-
mischen
Grundsätzen gewährleistet im Sin-
ne des Naturschutzes, Klimaschut-
zes und der
Landschaftspflege eine langfristi-
ge und nachhaltige Stärkung der
Lebensgemeinschaften von Pflan-
zen und Tieren. Im biologisch-dy-
namischen
Landbau werden Naturlandschaf-
ten gepflegt und erhalten und für
Pflanzen und
Tieren, auch seltene, in ihrem Be-
stand Gefährdete, werden Schutz-
räume
geschaffen und erhalten. Damit
wird der Artenvielfalt Rechnung
getragen.
Durch den Verzicht auf chemische
Pflanz- und Düngemittel werden
die
Gewässer geschont. Durch den
Einsatz von biologisch-dynami-
schen Präparaten
wird außerdem die Humusbildung
gefördert und damit die Bodenge-
sundheit
wiederhergestellt und erhalten.
Humusaufbau ist Klimaschutz
pur.
Der biologisch-dynamische Land-
bau trägt insgesamt dazu bei, dass
gestörte
ökologische Zusammenhänge
wieder ins Gleichgewicht kom-
men und
biologische Prozessabläufe gesun-
den.
Förderung von Kunst und Kultur
in Verbindung mit Wissenschaft
und Forschung:
Planung, Bereitstellung und Be-
trieb von ortsveränderlichen und/
oder festen
Orten für spezifisches und trans-
disziplinäres Experimentieren,
Lehren und
Lernen, für Kunst, Kultur, Hand-
werk, Bildung und Forschung, z.
B. Selbsthilfe-
Reparaturwerkstatt, Lernort, Um-
sonstladen, Upcycling-Kreativ-
werkstatt.
Kunstorte. Insbesondere auch
Durchführung, Erforschung und
Förderung von
selbstbestimmtem, lebenslan-
gem Lernen und Erschaffen von
Kunstwerken im
Bereich Musik, Bewegung (Eu-
rythmie), Malerei, Plastik, Archi-
tektur und
Sozialplastik (J. Beuys).
Allgemein:
Die Herauslösung von Grund und
Boden aus Privateigentum will
den
kulturhistorischen Impuls aufgrei-
fen, Flächen und Gebäude über
Generationen
als Allmende für alle Menschen
zur Verfügung zu stellen: Grund
und Boden
sollen langfristig unabhängig von
den Wechselfällen des familiären
Erbstroms
bereit stehen für soziale Projek-
te von Menschen, denen das Ge-
meinwohl am
Herzen liegt. "Was im Wirt-
schaftsprozess, im sozialen Orga-
nismus überhaupt für
den Boden in Betracht kommt,
das ist, dass der eine oder andere
ein Recht hat,
ausschließlich diesen Boden zu
benutzen und zu bearbeiten. Die-
ses Recht auf
den Boden ist es, was wirklich ei-
ne reale Bedeutung für den sozia-
len
Organismus hat." Rudolf Steiner
(GA 189, S. 107)
Grund und Boden soll für Men-
schen Orte der Potentialentfaltung
auf der
Grundlage der Systemgesetze, der
Soziografie und der gewaltfreien
Kommunikation dauerhaft ermög-
lichen, damit das Leben, die Pfle-
ge der Natur
und Landschaft, der Klimaschutz,
das natürliche Bauen, die Kunst,
das Arbeiten,
das Lernen, die Bildung sowie das
soziale Miteinander dauerhaft ge-
lingen. Die
Gesellschafter sind sich einig,
dass der Verkauf von Grund und
Boden sowie
Gebäuden im Rahmen der Mög-
lichkeiten ausgeschlossen wird
und nur im
Rahmen einer Auflösung der
Owunjo gUG erfolgen kann.
500,00 EUR a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft durch sämtliche
Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem
Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzu-
schließen, befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
1.
Buchholz, Andrea, * ‒.‒.‒‒, Lü-
beck
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
24.09.2024
a)
18.11.2024
Kistenmacher

Historie 1

18.11.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Andrea Buchholz
Geschäftsführer