1 |
a)
Owunjo gUG (haftungsbe-
schränkt)
b)
Sitz/Niederlassung:
Lübeck
Geschäftsanschrift:
Falkenhusener Weg 66, 23562 Lü-
beck
c)
Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts "Steuer-
begünstigte Zwecke" der Abga-
benordnung,
insbesondere durch Förderung ge-
meinnütziger Aktivitäten wie der
Kinder-,
Jugend und Altenhilfe, der Förde-
rung der Erziehung und Bildung,
Förderung der
Hilfe für Behinderte, der Förde-
rung des Naturschutzes und der
Landschaftspflege sowie der För-
derung von Kunst und Kultur in
Verbindung mit
Wissenschaft und Forschung.
Förderung der Kinder-, Jugend-
und Altenhilfe:
Im Rahmen unserer Förderziele
stellen wir Grund und Boden für
Kinder,
Jugendliche, junge Erwachsene
bis 27 Jahre und Alte zur Verfü-
gung.
Zielsetzung hierbei ist die Er-
öffnung von Möglichkeiten und
Chancen für Kinder,
Jugendliche, junge Erwachsene
und Alte durch Grund und Boden
sowie eine
allgemeine und spezielle Lebens-
unterstützung. Dieses Angebot ist
für alle Kinder,
Jugendliche, junge Erwachsene
und Erwachsene geeignet.
Kinder, Förderung der Erziehung
und Bildung:
Die Bereitstellung von Grund und
Boden soll insbesondere die Er-
ziehung und
Bildung von Kindern, Jugendli-
chen, jungen Erwachsenen und
Alten begünstigen
indem auf Grund und Boden Bil-
dungsunterstützung ermöglicht
wird (Lerndefizite
aufarbeiten, Lebensreife erlangen,
Schulabschlüsse absolvieren,Ju-
gendliche,
junge Erwachsene und Erwachse-
ne geeignet.
Berufsausbildung schaffen, Be-
rufsfindung ermöglichen etc.) Z.
B. auch in
Kooperation mit öffentlichen und
privaten Schulen und Orten für
Alte bundesweit
und international. Die Bereitstel-
lung von Grund und Boden soll
auch der
Förderung des allgemeinen Sozi-
alverhaltens dienen, indem Kin-
der, Jugendliche,
junge Erwachsene und Alte regel-
mäßig in der Landwirtschaft tätig
sind, zum
Beispiel Blumen säen, Gemüse
pflanzen und ernten oder in der
Erde graben und
die Vielfalt der Tiere erforschen.
Hierbei werden die Sinne für die
Natur sowie für
ein ethisches Miteinander sensibi-
lisiert.
Förderung der Hilfe für Behinder-
te:
Die Bereitstellung von Grund und
Boden soll insbesondere die Re-
habilitation
bzw. soziale und berufliche Inte-
gration von Menschen mit Assis-
tenzbedarf und
die Verbesserung der Lebensbe-
dingungen von Menschen mit As-
sistenzbedarf
im bestehenden Lebensumfeld
auch durch Bereitstellung von
Wohnraum,
Zusatzförderung, Einzelbetreuung
und Hilfestellungen bei der Be-
wältigung von
Alltagsaufgaben möglich machen.
Förderung des Naturschutzes der
Landschaftspflege und des Kli-
mas:
Grund und Boden soll Pächtern
zur Verfügung gestellt werden,
die sich
verpflichten, nach biologisch-dy-
namischen Grundsätzen zu wirt-
schaften.
Die Bewirtschaftung von Grund
und Boden nach biologisch-dyna-
mischen
Grundsätzen gewährleistet im Sin-
ne des Naturschutzes, Klimaschut-
zes und der
Landschaftspflege eine langfristi-
ge und nachhaltige Stärkung der
Lebensgemeinschaften von Pflan-
zen und Tieren. Im biologisch-dy-
namischen
Landbau werden Naturlandschaf-
ten gepflegt und erhalten und für
Pflanzen und
Tieren, auch seltene, in ihrem Be-
stand Gefährdete, werden Schutz-
räume
geschaffen und erhalten. Damit
wird der Artenvielfalt Rechnung
getragen.
Durch den Verzicht auf chemische
Pflanz- und Düngemittel werden
die
Gewässer geschont. Durch den
Einsatz von biologisch-dynami-
schen Präparaten
wird außerdem die Humusbildung
gefördert und damit die Bodenge-
sundheit
wiederhergestellt und erhalten.
Humusaufbau ist Klimaschutz
pur.
Der biologisch-dynamische Land-
bau trägt insgesamt dazu bei, dass
gestörte
ökologische Zusammenhänge
wieder ins Gleichgewicht kom-
men und
biologische Prozessabläufe gesun-
den.
Förderung von Kunst und Kultur
in Verbindung mit Wissenschaft
und Forschung:
Planung, Bereitstellung und Be-
trieb von ortsveränderlichen und/
oder festen
Orten für spezifisches und trans-
disziplinäres Experimentieren,
Lehren und
Lernen, für Kunst, Kultur, Hand-
werk, Bildung und Forschung, z.
B. Selbsthilfe-
Reparaturwerkstatt, Lernort, Um-
sonstladen, Upcycling-Kreativ-
werkstatt.
Kunstorte. Insbesondere auch
Durchführung, Erforschung und
Förderung von
selbstbestimmtem, lebenslan-
gem Lernen und Erschaffen von
Kunstwerken im
Bereich Musik, Bewegung (Eu-
rythmie), Malerei, Plastik, Archi-
tektur und
Sozialplastik (J. Beuys).
Allgemein:
Die Herauslösung von Grund und
Boden aus Privateigentum will
den
kulturhistorischen Impuls aufgrei-
fen, Flächen und Gebäude über
Generationen
als Allmende für alle Menschen
zur Verfügung zu stellen: Grund
und Boden
sollen langfristig unabhängig von
den Wechselfällen des familiären
Erbstroms
bereit stehen für soziale Projek-
te von Menschen, denen das Ge-
meinwohl am
Herzen liegt. "Was im Wirt-
schaftsprozess, im sozialen Orga-
nismus überhaupt für
den Boden in Betracht kommt,
das ist, dass der eine oder andere
ein Recht hat,
ausschließlich diesen Boden zu
benutzen und zu bearbeiten. Die-
ses Recht auf
den Boden ist es, was wirklich ei-
ne reale Bedeutung für den sozia-
len
Organismus hat." Rudolf Steiner
(GA 189, S. 107)
Grund und Boden soll für Men-
schen Orte der Potentialentfaltung
auf der
Grundlage der Systemgesetze, der
Soziografie und der gewaltfreien
Kommunikation dauerhaft ermög-
lichen, damit das Leben, die Pfle-
ge der Natur
und Landschaft, der Klimaschutz,
das natürliche Bauen, die Kunst,
das Arbeiten,
das Lernen, die Bildung sowie das
soziale Miteinander dauerhaft ge-
lingen. Die
Gesellschafter sind sich einig,
dass der Verkauf von Grund und
Boden sowie
Gebäuden im Rahmen der Mög-
lichkeiten ausgeschlossen wird
und nur im
Rahmen einer Auflösung der
Owunjo gUG erfolgen kann. |
500,00 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft durch sämtliche
Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem
Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzu-
schließen, befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
1.
Buchholz, Andrea, * ‒.‒.‒‒, Lü-
beck
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
24.09.2024 |
a)
18.11.2024
Kistenmacher |