HRB 27321: P&I Premium Immobiliengesellschaft mbH, Leipzig, Schwägrichenstraße 23, 04107 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Jahnallee 54, 04177 Leipzig.
HRB 27321: P&I Premium Immobiliengesellschaft mbH, Leipzig, Sebastian-Bach-Straße 44, 04109 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Schwägrichenstraße 23, 04107 Leipzig.
P&I Premium Immobiliengesellschaft mbH, Leipzig, Sebastian-Bach-Straße 44, 04109 Leipzig. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2011. Geschäftsanschrift: Sebastian-Bach-Straße 44, 04109 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: die Beteiligung an und die Gründung von Unternehmen, die finanzielle Ausstattung von Tochterunternehmen für die Realisierung konkreter Vorhaben: Errichtung medizinischer Einrichtungen, Entwicklung und Veräußerungen von Immobilien, die umfassende Beratung und Unterstützung von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, die Anlage eigenen Vermögens sowie die Durchführung aller Geschäfte, die dem Unternehmenszweck zu fördern geeignet sind. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wagnermeyer, Johann, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MeAm AG, mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 23518). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.