HRB 24396: PÖFI Produktion und Baustoffhandel GmbH, Hohndorf, Neue Straße 1, 09394 Hohndorf. Die Gesellschafterversammlung vom 06.04.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr - bzgl. Firma), 2 (Gegenstand) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: PÖFI Innenausbau GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Neue Straße 3, 09394 Hohndorf. Neuer Gegenstand: Produktion von Gipsbauelementen; Handel mit Baustoffen im In- und Ausland; Innenausbau.
PÖFI Produktion und Baustoffhandel GmbH, Hohndorf, (Neue Straße 1, 09394 Hohndorf).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2008. Gegenstand des Unternehmens: Produktion von Gipsbauelementen sowie Handel mit Baustoffen im In- und Ausland. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fischer, Thomas, Hohndorf, * ‒.‒.‒‒; Pönisch, Falk, Hohndorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der PÖFI OHG mit dem Sitz in Hohndorf (Amtsgericht Chemnitz HRA 4206).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.