HRB 6767: Pöhlmann Versicherungsmakler GmbH, Himmelkron, Fichtelgebirgstraße 2, 95502 Himmelkron. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pöhlmann, Birgit, Himmelkron, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Pöhlmann, Andreas Kurt, Himmelkron, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 6767: Pöhlmann Versicherungsmakler GmbH, Himmelkron, Fichtelgebirgstraße 2, 95502 Himmelkron. Die Ausgliederung wurde am 04.06.2018 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRA 4375).
HRB 6767: Pöhlmann Versicherungsmakler GmbH, Himmelkron, Fichtelgebirgstraße 2, 95502 Himmelkron. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 2.5.2018. Geschäftsanschrift: Fichtelgebirgstraße 2, 95502 Himmelkron. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit als Versicherungsmakler gemäß § 93 HGB, insbesondere Bildung von genau auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers abgestimmten Versicherungspaketen und die weitere Betreuung der Kunden während der Vertragszeit. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, welche dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Sie kann andere Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen bzw. ihre Geschäftsführung und/oder Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pöhlmann, Birgit, Himmelkron, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Birgit Pöhlmann Versicherungsagentur e.Kfr., mit dem Sitz in Himmelkron (Amtsgericht BayreuthHRA 4375). Die Ausgliederung wird mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.