P & B Gastro GmbH, Hamburg, Herbert-Weichmann-Str. 64, 22085 Hamburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
P & B Gastro GmbH, Lüneburg, Schröderstraße 8, 21335 Lüneburg. Geschäftsanschrift: Herbert-Weichmann-Straße 64, 22085 Hamburg. Der Sitz ist nach Hamburg (jetzt Amtsgericht Hamburg HRB 118302) verlegt.
P & B Gastro GmbH, Hamburg, Herbert-Weichmann-Str. 64, 22085 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Lüneburg (bisher Amtsgericht Lüneburg HRB 200585) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Herbert-Weichmann-Str. 64, 22085 Hamburg. Gegenstand: der Betrieb der Gaststätte "sushibar", in 21335 Lüneburg, Schröderstraße 8, und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Ferner ist Gegenstand die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art im Bereich Catering. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten jeweils zwei Liquidatoren die Gesellschaft gemeinsam. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Liquidatoren können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ausgeschieden als Geschäftsführer und bestellt zum Liquidator: Poppe, Peter-Michael, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der "Café Central" Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lünebrug HRA 1941) nach Maßgabe des Spaltungsplanes und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung jeweils vom 29.08.2006. Die Abspaltung ist mit deram 27.12.2006 erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft ist durch Beschluss vom 21.03.2011 aufgelöst.
P & B Gastro GmbH, Lüneburg, Schröderstraße 8, 21335 Lüneburg.Nicht mehr Geschäftsführer: Berg, Mathias, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒.
P & B Gastro GmbH, Lüneburg (Schröderstraße 8, 21335 Lüneburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2006. Gegenstand: Betrieb der Gaststätte "sushibar" in 21335 Lüneburg, Schröderstraße 8 sowie Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art im Bereich Catering. Stammkapital: 25.000,00 EUR, Sachgründung durch Einbringung der Gaststätte "sushibar" gemäß Festsetzung vom 29.08.2006. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Berg, Mathias, Lüneburg, * ‒.‒.‒‒; Poppe, Peter-Michael, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der "Café Central" Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lünebrug HRA 1941) nach Maßgabe des Spaltungsplanes und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung jeweils vom 29.08.2006. Die Abspaltung ist mit der heute erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.