HRB 18984 KI: P & W Vermietungs GmbH, Norderstedt, Harkshörner Weg 34, 22844 Norderstedt. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Löschung der Gesellschaft ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Spaltung ist mit der am 18.09.2017 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRB 18984 KI: P & W Vermietungs GmbH, Norderstedt, Harkshörner Weg 34, 22844 Norderstedt. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Löschung der Gesellschaft ist mangels einer wesentlichen Voraussetzung gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 18984 KI: P & W Vermietungs GmbH, Norderstedt, Harkshörner Weg 34, 22844 Norderstedt. Name der Firma: P & W Vermietungs GmbH; Sitz der Firma: Norderstedt; Geschäftsanschrift: Harkshörner Weg 34, 22844 Norderstedt; Gegenstand: Vermietung von Baugeräten, insbesondere Gerüsten und Fahrzeugen sowie Immobilien und Gebäuden. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Geschäftsführer: 1. Thiel, Wilfried, * ‒.‒.‒‒, Norderstedt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens in Firma Wilfried Thiel e.K. (HRA 9781 KI, Amtsgericht Kiel) auf Grund des Spaltungsplans vom 24.08.2017. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.