HRB 179621 B: P + K Steuerberatungsgesellschaft Berlin mbH, Berlin, Falkentaler Steig 34, 13467 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Klar, Margit
HRB 179621 B: P + K Steuerberatungsgesellschaft Berlin mbH, Berlin, Falkentaler Steig 34, 13467 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Falkentaler Steig 34, 13467 Berlin
HRB 179621 B: P + K Steuerberatungsgesellschaft Berlin mbH, Berlin, Danckelmannstraße 9, 14059 Berlin. Firma: P + K Steuerberatungsgesellschaft Berlin mbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Danckelmannstraße 9, 14059 Berlin; Gegenstand: geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG; Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Klar, Margit, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Pfeiffer, Bernd, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.05.2016 mit Änderung vom 12.08.2016 in § 1 (Firma), § 5 (Stammkapital und Geschäftsanteile), § 19 (Gründungsaufwand); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Dr. Heyll & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, PR 473 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 02.05.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.