HRB 11960: P + R Consult GmbH, Weisenheim am Berg, Südtiroler Ring 38, 67273 Weisenheim am Berg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Peschla + Rochmes GmbH am 18.09.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 11960: P + R Consult GmbH, Weisenheim am Berg, Südtiroler Ring 38, 67273 Weisenheim am Berg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.08.2017 mit der Peschla + Rochmes GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 3029) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.