P. Jacoby GmbH, Oberstdorf (Metzgerstr. 1, 87561 Oberstdorf). Die Verschmelzung wurde am 07.08.2006 in das Register der übernehmenden Einzelfirma eingetragen (siehe Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 8576).
P. Jacoby GmbH, Oberstdorf (Metzgerstr. 1, 87561 Oberstdorf). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Jacoby Gert Peter, gen. Peter, Oberstdorf, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma P. Jacoby e.K. mit dem Sitz in Oberstdorf geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.