P. u. E. Stanzwerk GmbH, Rodalben (Apostelmühle, 66976 Rodalben). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Firma Friedrich Schaaf-Tempel e.K., geändert in APO Pappenfabrik Apostelmühle Friedrich Schaaf-Tempel e.K. am 19.06.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
P. u. E. Stanzwerk GmbH, Rodalben (Apostelmühle, 66976 Rodalben). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.04.2006 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafterunter Firma Friedrich Schaaf-Tempel e.K., geändert in APO Pappenfabrik Apostelmühle Friedrich Schaaf-Tempel e.K. (Amtsgericht Zweibrücken, HRA 30063) übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
P. u. E. Stanzwerk GmbH, Rodalben (Apostelmühle, 66976 Rodalben). Nicht mehr Geschäftsführer: Schaaf-Tempel, Peter, Kaufmann, Rodalben; Schaaf-Tempel, Elke, Kauffrau, Rodalben. Bestellt als Geschäftsführer: Schaaf-Tempel, Friedrich, Rodalben, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.