P.A.D. Consulting Beratungs-Gesellschaft für Finanzdienstleistungsunternehmen mbH, Herzogenrath (Kaiserstr. 100, 52134 Herzogenrath). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 23.11.2007 erfolgt. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
P.A.D. Consulting Beratungs-Gesellschaft für Finanzdienstleistungsunternehmen mbH, Herzogenrath (Kaiserstr. 100, 52134 Herzogenrath). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.09.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der InsCSGroup AG (jetzt: viadico AG) mit Sitz in München (AG München HRB 163623) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.