P.B. Diepen GmbH, Ihlow/Riepe (Im Hammrich 4, 26632 Ihlow). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden W-Pack Kuststoffe GmbH & Co. KG, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 19122) am 05.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
P.B. Diepen GmbH, Ihlow/Riepe (Im Hammrich 4, 26632 Ihlow). Prokura erloschen: Weissig, Jörg, Aurich, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.10.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.10.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.10.2007 mit der W-Pack Kunststoffe GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 19122) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.