P.B.W. Gesellschaft für bezugsfertiges Wohneigentum mbH, Köln, Bonner Straße 211, 50968 Köln. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
P.B.W. Gesellschaft für bezugsfertiges Wohneigentum mbH, Köln, Bonner Straße 211, 50968 Köln. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
P.B.W. Gesellschaft für bezugsfertiges Wohneigentum mbH, Köln (Bonner Str. 211, 50968 Köln). Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (AG Köln, 73 IN 357/07). Gemäß § 65 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
P.B.W. Gesellschaft für bezugsfertiges Wohneigentum mbH, Köln (Bonner Str. 211, 50968 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der An- und Verkauf von Grundstücken, Wohnungen und Gebäuden sowie grundstücksgleichen Rechten, sofern hierzu eine Genehmigung nach § 34 c GewO nicht erforderlich ist, die Erbringung von Planungsleistungen, Gebäude- und damit verbundenes Kostenmanagement, die Vermittlung von Bauleistungen, sowie der An-. und Verkauf von PKW und LKW. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume. Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte.
P.B.W. Gesellschaft für bezugsfertiges Wohneigentum mbH, Hürth (Bonner Str. 211, 50968 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Köln beschlossen.
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