P.E.V. - Projekt Entwicklung Rheinbach Verwaltungsgesellschaft mbH, Euskirchen (Felix-Wankel-Str. 29, 53881 Euskirchen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2011 mit der P.E.V. Projekt Entwicklung Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Euskirchen (Amtsgericht Bonn HRB 11905) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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