P.S. Produktions-Service GmbH, Hamburg, Zirkusweg 1, 20359 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.03.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.03.2011 mit der Proximity Technology GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 17779) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Von Amts wegen in Berichtigung der Eintragung lfd. Nr. 7 vom 28.06.2011in Spalte 6 b) eingetragen.
P.S. Produktions-Service GmbH, Hamburg, Zirkusweg 1, 20359 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Proximity Technology GmbH am 01.07.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
P.S. Produktions-Service GmbH, Hamburg, Zirkusweg 1, 20359 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.03.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.03.2011 mit der Proximity Germany GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 17779) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
P.S. Produktions-Service GmbH, Hamburg, Zirkusweg 1, 2035901 Hamburg. Postleitzahl berichtigt: Geschäftsanschrift: Zirkusweg 1, 20359 Hamburg.
P.S. Produktions-Service GmbH, Hamburg, Zirkusweg 1, 2035901 Hamburg.Geschäftsanschrift: Zirkusweg 1, 2035901 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Keller, Markus, Königswinter, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Pedersen, Rikke Louise Grünicke, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
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