P.Z.-Immobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH, Heusenstamm, Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der P.Z.-Immobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Heusenstamm (Amtsgericht Offenbach am Main; HRB 2528) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
P.Z.-Immobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH, Heusenstamm, Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SALMET International GmbH am 23.08.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
P.Z.-Immobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH, Heusenstamm, Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SALMET International GmbH mit Sitz in Heusenstamm (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 11221) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
P.Z.-Immobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH, Heusenstamm (Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm). Nicht mehr Geschäftsführer: Zimmerer, Frank, Heusenstamm, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Brechters, Norbert, Bürstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
P.Z.-Immobilien-Verwaltungsgesellschaft mbH, Heusenstamm (Aussenliegend 4, 63150 Heusenstamm). Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro, seine Erhöhung um 994,54 EUR, die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages betreffend Stammkapital und Stammeinlagen (früher §§ 5 und 6, jetzt § 3) sowie im Übrigen die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt beschlossen. Neues Stammkapital: 205.000,00 EUR.