Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen
Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. |
a)
06.09.2022
Hamacher |
PA Electronic Security Systems GmbH, Kaarst, Beuthener Straße 9-15, 41564 Kaarst. Ergänzend eingetragen als Geschäftsanschrift: Beuthener Straße 9-15, 41564 Kaarst. Nicht mehr Geschäftsführer: Ferber, Frank, Neuss, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Arndt, Dieter, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PA Electronic Security Systems GmbH, Neuss (Beuthener Str. 9-15, 41564 Kaarst). Die Gesellschafterversammlung vom 03. Dezember 2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Kaarst beschlossen. Kaarst.
PA Electronic Security Systems GmbH, Neuss (Düsseldorfer Str. 46, 41460 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07. Juni 2006. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Produkten der elektronischen und mechanischen Sicherheit. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Ferber, Frank, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.