Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
b)
Sitz verlegt, nun:
Mauth
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Steinbachweg 6, 94151 Mauth |
|
|
|
b)
Sitz verlegt nach Mauth (nun Amtsgericht Passau HRB
12085). |
a)
03.03.2023
Weißmann |
1 |
a)
PADRAS IT-Consulting und Handels GmbH
b)
Mauth
Geschäftsanschrift:
Steinbachweg 6, 94151 Mauth
c)
Erbringen und Vermitteln von
Dienstleistungen auf dem Gebiet des
Softwarebereichs und Handel mit Waren
aller Art. |
30.000,00 EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Wilke, Detlev, Mauth, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.09.1999, zuletzt geändert durch
Beschluss vom 22.12.2015.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2023 hat die
Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz, bisher Dorfen, Ortsteil
Elsenbach, Amtsgericht München HRB 127581) der Satzung
beschlossen.
b)
Die Platinium Automotive Services mbH mit dem Sitz in
Dorfen (Amtsgericht München HRB 174629) ist auf Grund des
Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2015 und der
Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben
Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger
verschmolzen. |
a)
01.03.2023
Stein
b)
Tag der ersten
Eintragung:
27.09.1999 |
HRB 174629: Gesellschaft für Platinum Automotive Services mbH, Dorfen, Landkreis Erding, Elsenbach 1, 84405 Dorfen. Die Verschmelzung wurde am 28.07.2016 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 127581).
HRB 127581: PADRAS IT-Consulting und Handels GmbH, Dorfen, Ortsteil Elsenbach, Landkreis Erding, Elsenbach 1, 84405 Dorfen, Ortsteil Elsenbach. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Gesellschaft für Platinum Automotive Services mbH mit dem Sitz in Dorfen und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft für Platinum Automotive Services mbH mit dem Sitz in Dorfen (Amtsgericht München HRB 174629) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 174629: Gesellschaft für Platinum Automotive Services mbH, Dorfen, Landkreis Erding, Elsenbach 1, 84405 Dorfen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der PADRAS-IT-Consulting und Handels GmbH mit dem Sitz in Dorfen (Amtsgericht München HRB 127581) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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