PAG Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG, Oberding, Landkreis Freising (Terminalstr. Nord 1, 85356 Oberding). Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2007 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "PAG Beratende Ingenieure GmbH" mit dem Sitz in Oberding (Amtsgericht München HRB 171556) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CBP Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG, Oberding, Landkreis Freising (Terminalstraße Mitte 10, 85356 Oberding). Firma geändert, nun: PAG Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG.
CBP Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG, Oberding (Terminalstraße-Mitte 10, 85356 Oberding, Halten, Erwerb und Veräußerung sowie aktive Verwaltung von Beteiligungen an operativ tätigen Gesellschaften, insbesondere aus der Bau- und Ingenierubranche, Verwalten eigenen Vermögens sowie Vermittlung und Erbringung, insbesondere unter Einschaltung geeigneter dritter Unternehmen, von beratenden und planenden Ingenieurleistungen, insbesondere im Bereich Baumanagement, Projektmanagement, technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Ingenieurbau, Generalplanung sowie internationale Planung und Beratung im Bauwesen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: CBP Beratende Ingenieure Verwaltungs GmbH, Oberding (Amtsgericht München, HRB 159338), mit der Befugnis, auch für deren jeweilige Geschäftsführer, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CBP Beratende Ingenieure GmbH mit dem Sitz in Oberding, Landkreis Freising (Amtsgericht München HRB 58296). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.