HRB 31827: PAG GmbH, Hagenbach, Bahnhofstraße 25a, 76767 Hagenbach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.08.2016 mit der PAG Zweite GmbH (künftig: PAG GmbH) mit Sitz in Hagenbach (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 31931) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am 12.08.2016 erfolgt. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 31827: Vollack Parkhaus GmbH, Hagenbach, Bahnhofstraße 25a, 76767 Hagenbach. Firma geändert, nun: Neue Firma: PAG GmbH. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
HRB 707846: Vollack Parkhaus GmbH, Karlsruhe, Am Heegwald 26, 76227 Karlsruhe. Sitz verlegt; nun: Hagenbach (Amtsgericht Landau in der Pfalz - HRB 31827). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 31827: Vollack Parkhaus GmbH, Hagenbach, Bahnhofstraße 25a, 76767 Hagenbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma und Sitz des Unternehmens) und mit ihr die Sitzverlegung von Karlsruhe (bisher Amtsgericht Mannheim HRB 707846) nach Hagenbach beschlossen. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 25a, 76767 Hagenbach. Gegenstand: Die Entwicklung von Parkhauskonzepten, Projektierung, Planung und Herstellung von Parkhäusern und Parkhaus-/Parkdecksystemen einschließlich Bewirtschaftungssysteme sowie sonstigen Bauwerken und Bauteilen in Stahl- und Betonkonstruktionen, Metallkonstruktionen sowie ähnlicher Artikel, einschließlich aller Nebentätigkeiten, auch in schlüsselfertiger Bauweise, ferner der Vertrieb sämtlicher genannten und sämtlicher hiermit in Zusammenhang stehenden Gegenstände (auch soweit sie von Dritten hergestelllt werden); Erbringen von Werk- und Dienstleistungen einschließlich der Beratung im weitesten Sinne für alle vorstehend aufgeführten Bereiche. Das Betreiben sämtlicher genannten Gebäude und Gegenstände selbst, sowie in Zusammenarbeit mit/für Beteiligungsunternehmen sowie mit/für Drittunternehmen; Erwerb, Vermietung und Verpachtung von Mobilien und Immobilien. Beteiligung an anderen Unternehmen in Inland sowie im Ausland, gleich welcher Art, deren Gesellschaftszweck mit denen der vorliegenden Gesellschaft übereinstimmt. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Personendaten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsführer: Blaurock, Reinhard, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 707846:Vollack Parkhaus GmbH, Karlsruhe, Am Heegwald 26, 76227 Karlsruhe.Der zwischen der Gesellschaft und der "Vollack Management + Beteiligungen GmbH & Co.KG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 103884) am 29.10.2008 abgeschlossene und am 21.02.2013 geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2014 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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