PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H., Hamburg, Heegbarg 30, 22391 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Firmenbuch der übernehmenden CECE Projektmanagement GmbH bei dem Handelsgericht Wien am 07.10.2011 eingetragen und damit wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122k Abs. 4 UmwG.
PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H., Hamburg, Heegbarg 30, 22391 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 21.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.08.2011 mit der CECE Projektmanagement GmbH mit Sitz in Wien, Österreich (Handelsgericht Wien, Österreich FN 356478h) grenzüberschreitend verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des österreichischen Rechts mit Eintragung im Firmenbuch der übernehmenden Gesellschaft beim dem Handelsgericht Wien wirksam.
PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H., Hamburg, Heegbarg 30, 22391 Hamburg. Die Gesellschaft hat gem. § 122d UmwG den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der CECE Projektmanagement GmbH, eine nach österreichischem Recht gegründete und bestehende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Wien, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, Österreich, unter FN 356478h, als übernehmende Gesellschaft der PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H..Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ergehen die folgenden Hinweise:a) Den Gläubigern der PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H. (nachstehend auch die "Übertragende Gesellschaft") wird nach dem deutschen Recht dadurch Schutz gewährt, dass ihnen gemäß § 122j Abs. 1. Satz 1 UmwG Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern der Übertragende Gesellschaft gemäß § 122j Abs. 1 Satz 2 UmwG jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gemäß § 122d Satz 2 UmwG durch das für die Übertragende Gesellschaft zuständige Gericht bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Ein solches Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Übertragende Gesellschaft gemäß § 122j Abs. 2 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gemäß § 122d Satz 2 UmwG durch das für die Übertragende Gesellschaft zuständige Gericht entstanden sind.b) Den Gläubigern der CECE Projektmanagement GmbH ist nach Maßgabe des § 226 AktG iVm § 3 Abs 2 öEU-VerschG Sicherheit für ihre Forderungen zu leisten, wenn sie sich innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zweck bei der CECE Projektmanagement GmbH melden und nicht bereits Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass die Erfüllung ihrer Forderungen durch die Verschmelzung gefährdet wird. Die vorgenannte Sechsmonatsfrist beginnt mit der Aufnahme der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in die Ediktsdatei zu laufen ( § 10 Abs 1 öUnternehmensgesetzbuch iVm § 89j Abs 1 öGerichtsorganisationsgesetz); das für die Eintragung der Verschmelzung in das österreichische Firmenbuch zuständige österreichische Firmenbuchgericht hat in der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung auf das Sicherstellungsrecht gemäß § 226 AktG hinzuweisen.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ergehen die folgendenHinweise:a) Die ECE Projektmanagement International G.m.b.H., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 43756, ist die alleinige Gesellschafterin der PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H.. Minderheitsgesellschafter sind somit an der PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H. nicht beteiligt. Weitere Hinweise zu den Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern sind daher nicht erforderlich.b) Die ECE Projektmanagement International G.m.b.H., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 43756, ist die alleinige Gesellschafterin derCECE Projektmanagement GmbH. Minderheitsgesellschafter sind somit an der CECE Projektmanagement GmbH nicht beteiligt. Weitere Hinweise zu den Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern sind daher nicht erforderlich.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos unter folgenden Anschriften eingeholt werden:a) PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H., Heegbarg 30, 22391 Hamburg, Deutschland.b) CECE Projektmanagement GmbH, Praterstraße 62-64, A-1020 Wien, Österreich.
PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H., Hamburg, Heegbarg 30, 22391 Hamburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.04.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.04.2011 Teile des Vermögens der ECE Europa Bau- und Projektmanagement G.m.b.H. mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 15553), bestehend aus dem Betrieb der im österreichischen Firmenbuch unter FN 230053p eingetragenen Zweigniederlassung in Wien, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 03.06.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PANTA 111 Grundstücksgesellschaft KÖLN m.b.H., Hamburg, Heegbarg 30, 22391 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Ggenstand des Unternehmens ist das Projektmanagement für eigene und fremde Objekte. Hierzu gehört u.a. die Beschaffung und die Veräußerung, die Entwicklung, die Planung, die Vermietung, die Bebauung, die Bauüberwachung, die Verwaltung, die Instandhaltung und die Bewirtschaftung von Grundvermögen, insbesondere von Einkaufs-Centern und anderen Gewerbeobjekten, einschließlich der Erbringung aller sonstigen zu deren Betrieb notwendigen Dienstleistungen, wie z.B. auch das Führen des Rechnungswesens und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs; ausgenommen sind erlaubnispflichtige Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes.
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