HRB 205070: PARITÄTISCHE Haus am Kurpark gGmbH, München, Charles-de-Gaulles-Str. 4, 81737 München. Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2019 hat die Änderung des § 10 (Geschäftsführung und Vertretung) der Satzung beschlossen.
HRB 205070: PARITÄTISCHE Haus am Kurpark gGmbH, München, Charles-de-Gaulles-Str. 4, 81737 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Riedel, Bernhard, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Bindrim, Evi, Saal a. d. Saale, * ‒.‒.‒‒.
HRB 205070: PARITÄTISCHE Haus am Kurpark gGmbH, München, Charles-de-Gaulles-Str. 4, 81737 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schumacher, Gesa, Stockheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Riedel, Bernhard, München, * ‒.‒.‒‒.
PARITÄTISCHE Haus am Kurpark gGmbH, München, Charles-de-Gaulles-Str. 4, 81737 München. Die Ausgliederung wurde am 16.10.2013 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München VR 4295).
PARITÄTISCHE Haus am Kurpark gGmbH, München, Charles-de-Gaulles-Str. 4, 81737 München. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung der Einrichtung "Haus am Kurpark Bad Königshofen" aus dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 4295 und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.07.2013 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.07.2013 und Beschluss der Mitgliederversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 19.07.2013 Teile des Vermögens (Einrichtung "Haus am Kurpark Bad Königshofen") von dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V. mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 4295) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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