Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich
haftenden Gesellschafter oder einem anderen
Prokuristen:
Schmidt, Thorsten, Worms, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.01.2023
Deller
b)
Fall 8 |
HRA 30143: PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG, Pirmasens, Zweibrücker Straße 4, 66953 Pirmasens. Prokura erloschen: Heuser, Hannelore, Bellheim, * ‒.‒.‒‒.
HRA 30143:PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG, Pirmasens, Zweibrücker Straße 4, 66953 Pirmasens.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Hamburger, Michael, Germersheim, * ‒.‒.‒‒; Heuser, Hannelore, Bellheim, * ‒.‒.‒‒.
PARK & Bellheimer Beteiligungs GmbH & Co. KG, Pirmasens (Zweibrücker Straße 4, 66953 Pirmasens). Neue Firma: PARK & Bellheimer Brauereien GmbH & Co. KG.
PARK & Bellheimer Beteiligungs GmbH & Co. KG, Pirmasens (Zweibrücker Straße 4, 66953 Pirmasens). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2007 Teile des Vermögens, nämlich den Geschäftsbereich "Herstellung und Verkauf von Bier und Getränken aller Art sowie der Nebenprodukte, insbesondere unter den Marken "PARK", "Bellheimer", "Bellheimer LORD", "LORD", "BELLARIS" und "Cinda"", der PARK & Bellheimer AG mit Sitz in Pirmasens (Amtsgericht Zweibrücken HRB 21001) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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