HRB 14364: PARTS-ON GmbH, Willich, Hans-Böckler-Straße 16, 47877 Willich. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 14364: PARTS-ON GmbH, Willich, Hans-Böckler-Straße 16, 47877 Willich. Nicht mehr Geschäftsführer: Kamp, Uwe, Viersen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Burdin, Tobias, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 14364: PARTS-ON GmbH, Willich, Hans-Böckler-Straße 16, 47877 Willich. Bestellt als Geschäftsführer: Burdin, Nicole, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 14364:PARTS-ON GmbH, Willich, Linsellesstraße 133-135, 47877 Willich.Änderung zur Geschäftsanschrift: Hans-Böckler-Straße 16, 47877 Willich.
PARTS-ON GmbH, Willich, Linsellesstraße 133-135, 47877 Willich. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.01.2013. Geschäftsanschrift: Linsellesstraße 133-135, 47877 Willich. Der Vertrieb von Kraftfahrzeugteilen jeglicher Art und deren Nebenprodukten. 120.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Burdin, Martin Josef, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒; Kamp, Uwe Horst Willi, Viersen, * ‒.‒.‒‒; Sieja, Sebastian Paul, Willich, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der PARTS-ON oHG, Willich (Amtsgericht Krefeld, HRA 6205) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.01.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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