PAS PORT Consulting GmbH, Pullach, Landkreis München (Kirchplatz 9, 82049 Pullach). Die Verschmelzung wurde am 30.11.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 159037).
PAS PORT Consulting GmbH, Pullach, Landkreis München (Kirchplatz 9, 82049 Pullach). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.10.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft jeweils vom 18.10.2005 mit der SPV Solutions, Products, Visions AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 159037) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.