PASS Partner Consulting AG, Aschaffenburg (Schwalbenrainweg 24, 63739 Aschaffenburg). Die Verschmelzung wurde am 06.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Aschaffenburg HRB 8377).
PASS Partner Consulting AG, Aschaffenburg (Schwalbenrainweg 24, 63739 Aschaffenburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2006 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 22.08.2006 und der Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom gleichen Tag mit der PASS Global Consulting Alliance AG mit dem Sitz in Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 8377) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PASS Partner Consulting AG, Aschaffenburg (Schwalbenrainweg 24, 63739 Aschaffenburg).Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der PASS Global Consulting Alliance AG, Aschaffenburg (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 8377) beim Amtsgericht Aschaffenburg (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.