PASS Process Automation Software Systems Engineering GmbH, Bonn, (Remigiusstraße 1, 53111 Bonn).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SDL Passolo GmbH am 23.01.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PASS Process Automation Software Systems Engineering GmbH, Bonn (Remigiusstraße 1, 53111 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.11.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.11.2007 mit der ALPNET Technology GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (künftig: SDL Passolo GmbH mit dem Sitz in Stuttgart) (Amtsgericht Nürnberg HRB 11906) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PASS Process Automation Software Systems Engineering GmbH, Bonn (Remigiusstraße 1, 53111 Bonn). Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.480,00 EUR auf 40.000,00 EUR, sowie Änderungen in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse), in § 9 (Einziehung) und in § 13 (Bekanntmachungen) beschlossen.