HRB 722110: PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH, Ludwigsburg, Pfarrstr. 1, 70182 Stuttgart. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 722110:PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH, Ludwigsburg, Saarstr. 28, 71636 Ludwigsburg.Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Pfarrstr. 1, 70182 Stuttgart. Gegenstand geändert; nun: (1) Zweck der Gesellschaft ist es, die segensreiche, jetzt bereits in der vierten Generation der Nachkommen von Dr. med. h.c. Paul Lechler (1849-1925) geübte Tradition der Hilfsbereitschaft und Mildtätigkeit auch in zukünftigen Zeiten zu ermöglichen im Sinne des Wortes (Galaterbrief 6, 9 + 10): Lasset uns nicht müde werden, Gutes zu tun an jedermann, vor allem aber an denen, die durch den Glauben mit uns verbunden sind. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und - vorbehaltlich des Abs. (5) - unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO, b) kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO, c) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, d) der Jugend- und Altenhilfe, e) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (einschließlich der Studentenhilfe) sowie f) der Hilfe für Behinderte und Benachteiligte. (4) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch -durch Förderung von behinderten jungen Menschen im Sinne des § 53 AO im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung sowie ausnahmsweise durch Unterstützung bedürftiger Menschen i. S. des § 53 AO im Rahmen bereits laufender Hilfe, -durch die jährliche Auslobung eines Geldpreises in Höhe von bis zu Euro 50.000,00. Mit diesem Preis sollen innovative Projekte und Maßnahmen von Einzelpersonen, Selbsthilfegruppen, Verbänden und sonstigen privaten und öffentlichen Institutionen und Körperschaften ausgezeichnet und unterstützt werden, soweit sie steuerbegünstigt sind und ihre Projekte und Maßnahmen in besonderer Weise geeignet sind, die Integration von behinderten und benachteiligten Menschen, deren Entwicklung, Bildung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern sowie -die Beschaffung von Mitteln und deren Weitergabe an andere gemeinnützige Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts, welche diese Mittel unmittelbar zur Verwirklichung des oben beschriebenen Satzungszwecks verwenden. Insofern ist die Gesellschaft als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO anzusehen. (5) Die vorstehenden Leistungen werden von der Gesellschaft unmittelbar selbst erbracht, soweit sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Nr. 2 AO bedient. (6) Grundsätzlich soll mit den Mitteln der Gesellschaft nicht die Arbeit einer bestimmten Institution auf Dauer gefördert werden. Stattdessen sollen die Mittel zugunsten wechselnder aktueller unterstützungswürdiger Aufgaben und Projekte ausgegeben werden. Dazu gehört insbesondere die Stärkung der notwendigen Eigenmittel solcher Projektträger, die wegen ihrer Gemeinnützigkeit keine nennenswerten Eigenmittel ansammeln können. Durch gezielte Bearbeitung der Anträge in einem unkomplizierten Verfahren soll die Gesellschaft eine rasche und wirkungsvolle Hilfe ermöglichen. Nur auf diese Weise lässt sich trotz der begrenzten Mittel die bezweckte größere Wirkungsbreite erzielen. (7) Der Gegenstand des Unternehmens kann in seinem wesentlichen Gehalt durch Gesellschafterbeschluss nur geändert werden, soweit dies zur Anpassung an etwaige Änderungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts erforderlich ist. Bestellt als Geschäftsführer: Guggolz, Ingeborg, Dachsberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hauswirth, Dieter, Metzingen, * ‒.‒.‒‒.
PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH, Ludwigsburg, Saarstr. 28, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Bendig, Dietmar, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒.
PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH, Ludwigsburg, Saarstr. 28, 71636 Ludwigsburg.Bestellt als Geschäftsführer: Hauswirth, Dieter, Metzingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH, Ludwigsburg (Saarstr. 28, 71636 Ludwigsburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2006. Gegenstand: ist es, die segensreiche, jetzt bereits in der vierten Generation der Nachkommen von Dr. med. h.c. Paul Lechler (1849 - 1925) geübte Tratdition der Hilfsbereitschaft und Mildtätigkeit auch in zukünftigen Zeiten zu ermöglichen im Sinne des Wortes (Galaterbrief 6, 9 + 10): "Lasset uns nicht müde werden, Gutes zu tun an jedermann, vor allem aber an denen, die durch den Glauben mit uns verbunden sind." Gegenstand des Unternehmens ist somit die Förderung a) mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO, b) kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO, c) foldender besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zwecke im Sinne des§ 52 AO: - der öffentlichen Gesundheitspflege, - der Jugend- und Altenpflege, - der Bildung und Erziehung, - der Hilfe für behinderte Menschen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bendig, Dietmar, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "PAUL LECHLER-STIFTUNG E.V.*", Ludwigsburg (Amtsgericht Ludwigsburg VR 1687) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.