Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach §
395 FamFG:
Geschäftsführer:
Bednár, Petr, Dresden, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
18.04.2023
Perband |
1 |
a)
PB Flachdachbau GmbH
b)
Heidenau
c)
Ausführung von Flachdach- und
Bauwerksabdichtungen. |
50.000,00
DEM |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Bednár, Petr, Bauingenieur, Dresden |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.10.1997 |
a)
13.12.2004
Steglich
b)
Tag der ersten
Eintragung: 05.12.1997.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl.
2 SB. |
HRB 15234: PB Flachdachbau GmbH, Heidenau, Rudolf-Breitscheid-Str. 23, 01809 Heidenau. Durch Erklärung des Insolvenzverwalters vom 19.01.2022 gegenüber dem Gericht wird das Geschäftsjahr ab dem Jahr 2022 auf das Kalenderjahr umgestellt.
HRB 15234: PB Flachdachbau GmbH, Heidenau, Rudolf-Breitscheid-Str. 23, 01809 Heidenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 15.11.2021, AZ: 533 IN 1248/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
HRB 15234: PB Flachdachbau GmbH, Heidenau, Rudolf-Breitscheid-Str. 23, 01809 Heidenau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 16.09.2021, AZ: 533 IN 1248/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.