PBC Gelbe Eins e.V., Wuppertal (Gronaustr. 12, 42285 Wuppertal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PBC Wuppertal-Nord e.V. am 11.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PBC Gelbe Eins e.V., Wuppertal (Gronaustr. 12, 42285 Wuppertal). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen beider Vereine vom 10.05.2006 mit dem PBC Wuppertal-Nord e.V. mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, VR 2722) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.