HRA 201614:PBS Deutschland GmbH & Co. KG, Lehrte, Im Kleifeld 28, 31275 Lehrte.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.07.2015 mit der Paperware GmbH Unternehmensberatung und Softwareentwicklung mit Sitz in Unterhaching (Amtsgericht München HRB 115360) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201614:PBS Deutschland GmbH & Co. KG, Lehrte, Im Kleifeld 28, 31275 Lehrte.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.07.2015 mit der PBS-Center Ahlten Vermietungs GmbH mit Sitz in Lehrte (Amtsgericht Hildesheim HRB 203355) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201614:PBS Deutschland GmbH & Co. KG, Lehrte, Im Kleifeld 28, 31275 Lehrte.Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Unterhaching, 82008 Unterhaching, Geschäftsanschrift: Biberger Straße 93, 82008 Unterhaching.
HRA 201614:PBS Deutschland GmbH & Co. KG, Lehrte, Im Kleifeld 28, 31275 Lehrte.Kommanditgesellschaft Beginn: 01.07.1985. Geschäftsanschrift: Im Kleifeld 28, 31275 Lehrte. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nach Verschmelzung nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: K & B Beteiligungs GmbH, Unterhaching (Amtsgericht München HRB 149507). Nach Verschmelzung mit der K & B Beteiligungs GmbH, Unterhching, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: PBS Deutschland Beteiligungs-GmbH, Lehrte (Amtsgericht Hildesheim HR B 35863), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Firma ist geändert und der Sitz von Unterhaching (bisher: PBS Deutschland Süd GmbH & Co. KG, Amtsgericht München, HRA 50793) nach Lehrte verlegt. Die K & B PBS Vertriebs GmbH mit dem Sitz in Tübingen (Amtsgericht Tübingen, HRB 2434) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 15.04.2015 mit der ALKA GmbH & Co. KG, Lehrte (Amtsgericht Hildesheim, HRA 31348) als übertragendem Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.