PCI Verwaltungs-GmbH, Neuwied, Schillerstr. 14, 56567 Neuwied.Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Schillerstr. 12, 56567 Neuwied. Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Versicherungen, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der "PCI GmbH & Co. KG", die zum Gegenstand hat: Die Vermittlung von Kapitalanlagen in Form der Anlage- und Abschlussvermittlung i.S. von § 1 Abs.1 a Satz 2 Nrn.2 und 2 KWG von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz (AuslandsInvestmG) vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 2 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. für lizensierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistsungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs.1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, ohne Befugnis, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Weiterhin werden geschlossene Fonds wie Schiffsbeteiligungen, Immobilien-, Windkraft- und Medienfonds, Venture Capital-Fonds in der Rechtsform der KG, GmbH & Co KG oder GbR sowie atypisch stille Beteiligungen vermittelt.
PCI Verwaltungs-GmbH, Neuwied, Schillerstr. 14, 56567 Neuwied.die Vermittlung von Versicherungen, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der "PCI GmbH & Co KG", die zum Gegenstand hat: die Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen in Form der Anlage- und Abschlussvermittlung i.S. von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 2 und 2 KWG von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz (AuslandInvestmG) vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 2 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. für lizensierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, ohne Befugnis, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Weiterhin werden geschlossene Fonds wie Schiffsbeteiligungen, Immobilien-, Windkraft- und Medienfonds, Venture Capital-Fonds in der Rechtsform der KG, GmbH & Co KG oder GbR sowie atypisch stille Beteiligungen vermittelt. Die Gesellschaft darf auch die Geschäftsführung von anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sie vertreten, sich an solchen beteiligen oder derartige Gesellschaften errichten.
PCI Verwaltungs-GmbH, Neuwied, Schillerstr. 14, 56567 Neuwied.Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Schillerstr. 14, 56567 Neuwied. Neuer Unternehmensgegenstand: die Vermittlung von Versicherungen, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsfürhungen bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der "PCI GmbH & Co KG", die zum Gegenstand hat: die Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen in Form der Anlage- und Abschlussvermittlung i.S. von § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 2 und 2 KWG von Anteilscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz (AuslandInvestmG) vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 2 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. für lizensierte Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländische Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, ohne Befugnis, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Weiterhin werden geschlossene Fonds wie Schiffsbeteiligungen, Immobilien-, Windkraft- und Medienfonds, Venture Capital-Fonds in der Rechtsform der KG, GmbH & Co KG oder GbR sowie atypisch stille Beteiligungen vermittelt. Die Gesellschaft darf auch die Geschäftsführung von anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sie vertreten, sich an solchen beteiligen oder derartige Gesellschaften errichten.