PCL Grundstücksverwaltung GmbH, Lambrecht, (Hauptstr. 117, 67466 Lambrecht).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Perstorp Chemicals GmbH am 31.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PCL Grundstücksverwaltung GmbH, Lambrecht, (Hauptstr. 117, 67466 Lambrecht).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.07.2009 mit der Perstorp Chemicals GmbH mit Sitz in Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg, HRB 1900) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.