PCM-Musik-Promotion und Consulting GmbH, Überlingen (Kronengasse 1, 88662 Überlingen). Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "KRONE Gastronomiebetriebe Verwaltungs-GmbH", Überlingen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 580709) um 24.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: PCM GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Projektierung, Beratung und Umsetzung von betriebswirtschaftlichen Konzeptionen inklusive deren eventueller Betreibung, Vermietung, Verpachtung, Franchising und Managing; jegliche Investition- und Finanzierungssysteme für solche Objekten und die Vermarktung und Betreibung auf eigene oder fremde Rechnung; Standortkonzeptionen mit Mobilien- und Immobilienvermittlung; Beratung, Vermittlung und jegliche Dienstleistung im Zusammenhang mit jeweiligen Projekten; Durchführung von Investitionen und Beteiligungen im In- und Ausland; Aufnahme und Gewährung von Darlehen zur Finanzierung von Objekten und Projekten, die dem Gegenstand der Gesellschaft dienlich sind; Verwertung von Rechten und Patenten aller Art sowie Zurverfügungstellung von Know-How. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KRONE Gastronomiebetriebe Verwaltungs-GmbH", Überlingen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 580709) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
88662 Überlingen
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E-Mail: keine Angabe
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Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: GmbH