HRB 31920: PCP Kaiserslautern GmbH, Kaiserslautern, Brüsseler Straße 6, 67657 Kaiserslautern. Geschäftsführer: Prof. Dr. Steinebach, Gerhard, Kaiserslautern, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 31920: PCP Kaiserslautern GmbH, Kaiserslautern, Europaallee 6, 67657 Kaiserslautern. Änderung der Geschäftsanschrift: Brüsseler Straße 6, 67657 Kaiserslautern.
HRB 31920:PCP Kaiserslautern GmbH, Kaiserslautern, Europaallee 6, 67657 Kaiserslautern.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2015. Geschäftsanschrift: Europaallee 6, 67657 Kaiserslautern. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung eigenes Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Höhn, Hans, Kaiserslautern, * ‒.‒.‒‒; Jacob, Andreas, Kaiserslautern, * ‒.‒.‒‒; Dr. Ing. Knieriemen, Thomas, Kaiserslautern, * ‒.‒.‒‒; Wenk, Michael, Kaiserslautern, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der PCP Kaiserslautern GmbH & Co. KG, Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRA 30430) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.