PE Manufacturing GmbH, Überlingen, Frankfurter Straße 129B, 64293 Darmstadt. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 24.08.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
PE Manufacturing GmbH, Überlingen, Im Gehren 15, 88662 Überlingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 129B, 64293 Darmstadt. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.08.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Life Technologies GmbH", Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 85915) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PE Manufacturing GmbH, Überlingen, Im Gehren 15, 88662 Überlingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 09.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bodenseewerk Wohnstätten Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Überlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 580123) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PE Manufacturing GmbH, Überlingen, Im Gehren 15, 88662 Überlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Souter, Tom, BISHOPTON, RENFREWSHIRE (SCHOTTLAND), * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführerin: Deuitch, Dianne, MILNGAVIE (SCHOTTLAND/UK), einzelvertretungsberechtigt.
PE Manufacturing GmbH, Überlingen, Im Gehren 15, 88662 Überlingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Applied Biosystems Manufacturing GmbH", Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 7957) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen