Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Der Familienname ist geändert, jetzt:
Geschäftsführer:
Engelbrecht, Ralf, Preußisch Oldendorf,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
26.01.2024
Droste |
HRB 11009: PEB GmbH, Preußisch Oldendorf, Hafenstraße 10, 32361 Pr. Oldendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.07.2018 mit der Engelbrecht Landtechnik GmbH mit Sitz in Preußisch Oldendorf (Amtsgericht Bad Oeynhausen - HRB 8531) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11009: PEB GmbH, Preußisch Oldendorf, Hafenstraße 10, 32361 Pr. Oldendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2017 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
PEB GmbH, Preußisch Oldendorf, Hafenstraße 10, 32361 Pr. Oldendorf.Geschäftsanschrift: Hafenstraße 10, 32361 Pr. Oldendorf. Geschäftsführer: Engelbrecht, Bärbel, Preußisch Oldendorf, * ‒.‒.‒‒; Ossenschmidt-Engelbrecht, Ralf, Preußisch Oldendorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PEB GmbH, Preußisch Oldendorf (Hafenstraße 10, 32361 Pr. Oldendorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.07.2008. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens, Vermietung, Instandsetzung und -haltung sowie der Erwerb und Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Engelbrecht, Petra, Preußisch Oldendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Engelbrecht GmbH & Co. KG, Preußisch Oldendorf (AG Bad Oeynhausen HRA 5433) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.07.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.