Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
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c)
Haftsumme(n) erhöht:
Kommanditist:
Peci, Jeton, Lotte, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 100.000,00 EUR. |
a)
10.04.2024
Buß-Jörgensen |
HRA 7690: PECI Fenster GmbH & Co. KG, Lotte, Schlesische Straße 12, 49504 Lotte. Belm. Der Sitz ist nach Belm (Amtsgericht Osnabrück HRA 208021) verlegt.
HRA 208021: PECI Fenster GmbH & Co. KG, Belm, Am Schmiedebrink 1, 49191 Belm. (die Lieferung und der Einbau von Fenstern, Rollladen, Raffstores und Haustüren.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Schmiedebrink 1, 49191 Belm. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: PECI Verwaltungs-GmbH, Belm (Amtsgericht Osnabrück HRB 217394), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Lotte (bisher Amtsgericht Steinfurt, HRA 7690) nach Belm verlegt.
HRA 7690: PECI Fenster GmbH & Co. KG, Lotte, Schlesische Straße 12, 49504 Lotte. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
HRA 7690: PECI Fenster GmbH & Co. KG, Lotte, Schlesische Straße 12, 49504 Lotte. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.11.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.11.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Peci, Jeton, Lotte, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Peci innovativ e. Kfm. in Lotte (Amtsgericht Steinfurt HRA 7689) betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.