PEG Projektentwicklungsgesellschaft Hainer See GmbH, Espenhain (Witznitzer Werkstr. 22, 04552 Borna). Der Verschmelzungsvertrag vom 10.08.2005 mit der WILL-Wirtschaftsförderung Leipziger Land GmbH mit Sitz in Borna ist am 24.08.2005 mit Zustimmung der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger geändert worden.
PEG Projektentwicklungsgesellschaft Hainer See GmbH, Espenhain (Margarethenhain 7, 04579 Espenhain). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der WILL- Wirtschaftsförderung Leipziger Land GmbH mit dem Sitz in Borna (Amtsgericht Leipzig, HRB 13821) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.