HRA 202293:PEGASUS Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Cuxhaven, Baudirektor-Hahn-Straße 2, 27472 Cuxhaven.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Bröring Beteiligungsgesellschaft mbH, Cuxhaven (Amtsgericht Tostedt HRB 110588). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
PEGASUS Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Cuxhaven, Baudirektor-Hahn-Straße 2, 27472 Cuxhaven. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt der übertragenden Rechtsträger am heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
PEGASUS Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Cuxhaven, Baudirektor-Hahn-Straße 2, 27472 Cuxhaven. (Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Baudirektor-Hahn-Straße 2, 27472 Cuxhaven. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bröring Beteiligungsgesellschaft mbH, Cuxhaven (Amtsgericht Tostedt HRB 110588), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Bröring Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 201223) und der Empting Mineralöle GmbH mit Sitz in Cuxhaven (AG Tostedt HRB 110084) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 31.08.2012 und des Zustimmungsbeschlusses der jeweiligen Gesellschafterversammlungen vom 31.08.2012. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt der übertragenden Rechtsträger. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.