PEH Private Equity Holding AG, Tübingen, Quenstedtstraße 18, 72076 Tübingen. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
PEH Private Equity Holding AG, Tübingen, Quenstedtstraße 18, 72076 Tübingen. Das Gericht beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf zwei Monate ab Veröffentlichung bestimmt.
PEH Private Equity Holding AG, Tübingen, Quenstedtstraße 18, 72076 Tübingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 13.05.2011 (2 IN 479/10) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 262 Abs. 1 AktG i.V. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen.
PEH Private Equity Holding AG, Tübingen, Quenstedtstraße 18, 72076 Tübingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 26.01.2011 (2 IN 479/10) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
PEH Private Equity Holding AG, Tübingen, Quenstedtstraße 18, 72076 Tübingen.Die Gesellschaft hat am 18.01.2010 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
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