PERFECT COMMUNICATION GmbH, Leipzig (Ernst-Schneller-Straße 7, 04107 Leipzig). Die Verschmelzung wurde am 20.12.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PERFECT COMMUNICATION GmbH, Leipzig (Ernst-Schneller-Straße 7, 04107 Leipzig). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2004 mit Berichtigung vom 19.01.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der BASAX Immobilien + Beteiligungen AG mit dem Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Heidelberg HRB 6357 ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.