PERFECT NETWORK AG, Haag i. OB, Wasserburger Straße 18, 83527 Haag i. OB. Die Hauptversammlung vom 22.12.2011 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die ""PERFECT NETWORK GmbH"" mit dem Sitz in Haag i. OB (Amtsgericht Traunstein HRB 21601) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PERFECT NETWORK AG, Haag i. OB, Wasserburger Straße 18, 83527 Haag i. OB.Ausgeschieden: Vorstand: Hinterberger, Thaddäus, Soyen, * ‒.‒.‒‒.
PERFECT NETWORK AG, Haag i. OB, Wasserburger Straße 18, 83527 Haag i. OB.Geschäftsanschrift: Wasserburger Straße 18, 83527 Haag i. OB. Ausgeschieden: Vorstand: Liepe, Sebastian, München, * ‒.‒.‒‒.
PERFECT NETWORK AG, Haag i. OB (Wasserburger Straße 18, 83527 Haag i. OB). Aktiengesellschaft. Satzung vom 15.04.2008. Gegenstand des Unternehmens: Beratung und Dienstleistung im IT-Bereich und Handel mit Soft- und Hardware. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Heisig, Klaus, Haag i. OB, * ‒.‒.‒‒; Heisig, Andrea, geb. Wüsthoff, Haag i. OB, * ‒.‒.‒‒; Hinterberger, Thaddäus, Soyen, * ‒.‒.‒‒; Liepe, Sebastian, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PERFECT NETWORK GmbH mit dem Sitz in Haag i. OB. (Amtsgericht Traunstein HRB 16789). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.