HRB 8280: PERGA-CHEM Hilfsstoffe für industrielle Prozesse GmbH, Bocholt, Schlavenhorst 71, 46395 Bocholt. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Perga-Chem Hilfsstoffe für industrielle Prozesse GmbH am 31.08.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 8280: PERGA-CHEM Hilfsstoffe für industrielle Prozesse GmbH, Bocholt, Schlavenhorst 71, 46395 Bocholt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2016 mit der Perga-Chem Hilfsstoffe für industrielle Prozesse GmbH mit Sitz in Quedlinburg (Amtsgericht Stendal HRB 105378) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8280: PERGA-CHEM Hilfsstoffe für industrielle Prozesse GmbH, Bocholt, Schlavenhorst 71, 46395 Bocholt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2016 mit der Perga-Chem Hilfsstoffe für industrielle Prozesse GmbH mit Sitz in Quedlinburg (Amtsgericht Stendal HRB 105378) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 8280: PERGA-CHEM Hilfsstoffe für industrielle Prozesse GmbH, Bocholt, Schlavenhorst 71, 46395 Bocholt. Prokura erloschen: Schlüsener, Erwin, Bocholt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8280: PERGA-CHEM Hilfsstoffe für industrielle Prozesse GmbH, Bocholt, Schlavenhorst 71, 46395 Bocholt. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. § 9 a wurde eingefügt.
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