PET-CO GmbH, Heiligenroth, Industriestrasse 3-5, 56412 Heiligenroth.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Klöckner Pentaplast GmbH & Co. KG am 12.05.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PET-CO GmbH, Heiligenroth, Industriestrasse 3-5, 56412 Heiligenroth.Geschäftsanschrift: Industriestrasse 3-5, 56412 Heiligenroth. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.05.2009 mit der Klöckner Pentaplast GmbH & Co. KG mit Sitz in Heiligenroth (Amtsgericht Montabaur HRA 4204) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PET-CO GmbH, Heiligenroth (Industriestr. 3-5, 56412 Heiligenroth). Nicht mehr Geschäftsführer: Räcker, Peter, Neuötting, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Normann, Andreas, Montabaur, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PET-CO GmbH, Heiligenroth (Industriestr. 3-5, 56412 Heiligenroth). Geschäftsführer: Meußer, Jürgen Günter, Laufach, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Klöckner Pentaplast GmbH & Co. KG mit Sitz in Heiligenroth (Amtsgericht Montabaur, HRA 4204) als herrschendem Unternehmen ist am 12.07.2006 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2006 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
PET-CO GmbH, Heiligenroth (Industriestr. 3-5, 56412 Heiligenroth). Nicht mehr Geschäftsführer: Kreuzburg, Joachim, Heiligenroth, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Räcker, Peter, Neuötting, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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