HRB 11619: PET-Power Deutschland GmbH, Kaufbeuren, Dr.-Herbert-Kittel-Str. 1, 87600 Kaufbeuren. Die Verschmelzung wurde durch Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch Republik Österreich, FN 208987 i am 20.07.2019 wirksam.
HRB 11619: PET-Power Deutschland GmbH, Kaufbeuren, Dr.-Herbert-Kittel-Str. 1, 87600 Kaufbeuren. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 04.04.2019 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.05.2019 mit der PET P0WER Handels GmbH mit dem Sitz in Perchtoldsdorf (Firmenbuch Republik Österreich, FN 208987) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11619: PET-Power Deutschland GmbH, Kaufbeuren, Dr.-Herbert-Kittel-Str. 1, 87600 Kaufbeuren. Die Gesellschaft hat am 05.04.2019 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der PET POWER Handels GmbH mit dem Sitz in Perchtoldsdorf / Österreich (Firmenbuch des Landesgerichts Wiener Neustadt - FN 208987) eingereicht. 3. Angaben nach § 122d S. 3 Nr. 4 UmwG:a) Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger:aa) Gläubiger der übertragenden GesellschaftDie Gläubiger der übertragenden Gesellschaft werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Wirksamwerden der Verschmelzung die übernehmende Gesellschaft neue Schuldnerin der bisherigen Ansprüche gegen die übertragende Gesellschaft ist.Gläubiger der übertragenden Gesellschaft haben ein Recht auf Sicherheitsleistung nach § 1 22j UmwG. Dieses Recht steht Gläubigern zu im Hinblick auf solche Forderungen gegen die übertragende Gesellschaft, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind und die nicht binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, fällig werden. Ein Recht auf Sicherheitsleistung haben ferner nur solche Gläubiger, die binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.bb) Gläubiger der übernehmenden GesellschaftDie Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können Gläubigerschutz nach § 226 öAktG begehren.Gem. § 226 öAktG ist diesen Gläubigern, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können; dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erftullung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Veröffentlichung der Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlicher überwachten Deckungsmasse haben. Den Inhabern von Schuldvorschreibungen und Genussrechten sind gleichwertige Rechte zu gewähren oder die Änderungen der Rechte oder das Recht selbst angemessen abzugelten.b) Modalitäten für die Ausübung der Rechte Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften.Die übertragende Gesellschaft macht jedem ihrer Gesellschafter für den Fall, dass dieser gegen die Verschmelzung einen Widerspruch zur Niederschrift erklärt, folgendes Abfindungsangebot: Für den Fall, dass der Gesellschafter aus der übertragenden Gesellschaft ausscheidet, erhält er von der übertragenden Gesellschaft für je 1 EUR Kapitalanteil einen Barbetrag iHv 1,-- EUR. Die übertragende Gesellschaft trägt die Kosten der Abfindung. Das Angebot auf Ausscheiden gegen Barabfindung kann spätestens binnen zwei Monaten nach dem Tag angenommen werden, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft bekannt gemacht worden ist.Das österreichische Recht kennt ein Verfahren zur Kontrolle und Änderungen des Umtauschverhältnisses, Die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft können eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses folglich nicht darauf stützen, dassdas Umtauschverhältnis zu niedrig bemessen sei. Im Gegenzug haben diese Anteilsinhaber aber einen Anspruch gegen die übernehmende Gesellschaft auf Ausgleich eines unangemessenen Umtauschverhältnisses durch bare Zuzahlung. Dieser Anspruch kann gerichtlich in einem sogenannten Spruchverfahren durchgesetzt werden.c) Anschrift zur Einholung vollständiger AuskünfteVollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden unter der folgenden Anschrift:PET-Power Deutschland GmbH87600 Kaufbeuren, Dr.-Herbert-Kittel-Straße 1.
HRB 11619: PET-Power Deutschland GmbH, Kaufbeuren, Dr.-Herbert-Kittel-Str. 1, 87600 Kaufbeuren. Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2016 hat die Änderung des § 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen. Bestellt: Geschäftsführer: Pethke, Marc, Mauerstetten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer: Schröder, Paul Marcel, Ulvenhout/Niederlande / Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PET-Power Deutschland GmbH, Kaufbeuren, Dr.-Herbert-Kittel-Str. 1, 87600 Kaufbeuren. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.01.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2012 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Köln, Amtsgericht Köln HRB 68574) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Dr.-Herbert-Kittel-Str. 1, 87600 Kaufbeuren. Gegenstand des Unternehmens: Die Produktion und der Handel mit Kunststoffartikeln, insbesondere mit Verpackungen und Dekorationen, die Produktion und der Handel mit Kosmetik und Reinigungsmitteln und das Emballieren von Artikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schröder, Paul Marcel, Ulvenhout/Niederlande, * ‒.‒.‒‒.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen